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Tarifbindung

GVP Tarifvertrag in der Zeitarbeit

Faire Bezahlung, klare Regeln und Transparenz für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Work Power GmbH arbeitet strikt nach dem Tarifvertrag des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP).

Was ist der GVP-Tarifvertrag?

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) – entstanden aus dem Zusammenschluss von BAP und iGZ – ist der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Der GVP schließt mit den DGB-Gewerkschaften Tarifverträge ab, die die Arbeitsbedingungen, Entgelte und Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer verbindlich regeln.

Als Mitgliedsunternehmen bzw. Anwender dieses Tarifwerks stellt die Work Power GmbH sicher, dass alle Mitarbeiter fair entlohnt werden und von denselben sozialen Standards profitieren wie fest angestellte Mitarbeiter in anderen Branchen.

Aktuelle Entwicklung

Seit dem 01.01.2024 existiert der GVP als vereinter Verband. Ein neues, einheitliches GVP-Basistarifwerk tritt zum 01.01.2026 in Kraft und löst die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge ab.

Transparente Vergütung

Klare Eingruppierung in Entgeltgruppen je nach Qualifikation und Tätigkeit. Die aktuellen Entgelttabellen garantieren faire Mindestlöhne, die regelmäßig angepasst werden.

Zuschläge & Zulagen

Branchenzuschläge, Schicht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie einsatzbezogene Zulagen sind tariflich genau geregelt.

Arbeitszeitkonto

Flexibilität durch ein transparentes Arbeitszeitkonto für Überstunden, das Freizeit oder zusätzliche Auszahlungen ermöglicht.

Zusatzleistungen

Anspruch auf tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab dem siebten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Für Bewerber

  • Garantierter Tariflohn
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Volle soziale Absicherung
  • Bis zu 30 Tage Urlaub (je nach Betriebszugehörigkeit)

Für Unternehmen

  • Maximale Rechtssicherheit (Equal Pay / Equal Treatment)
  • Transparente Kalkulationsgrundlage
  • Zufriedene und motivierte Mitarbeiter
  • Branchenzuschlagstarifverträge werden korrekt angewandt
Gesamtverband der Personaldienstleister – GVP Tarifvertrag

Weitere Informationen & Entgelttabellen

Die vollständigen Tarifverträge, detaillierte Entgelttabellen und Branchenzuschlagstarifverträge finden Sie direkt auf der Website des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP).

Zur GVP Website

Haben Sie Fragen zur Bezahlung?

Wir erklären Ihnen gerne im Detail, wie Sie bei uns eingruppiert werden und mit welchem Gehalt Sie rechnen können.

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